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Befähigte Person zur Prüfung Leiter & Tritte

Leitern und Tritte sind oft in einem mangelhaften Zustand oder bei unsachgemäßer Nutzung eine große Gefahr. Eine regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person ist Vorschrift (DGUV Information 208-016)!

Wir achten für Sie auf die Einhaltung der Prüfpflichten nach den Bestimmungen des  ArbSchG sowie der BetrSichV.

Unsere Schwerpunkte in der Unterweisung Ihre Mitarbeiter:

  • Unfallbeispiele, Eingriffsmöglichkeiten der Befähigten Person
  • Rechtsgrundlagen für Befähigte Personen bzw. Sachkundige (BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016 (ehem. BGI 694), DGUV Information 201-011 (ehem. BGI 663) autonomes Arbeitsschutzrecht)
  • Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung
  • Übersicht über Leitern und Tritte nach DIN-Normen bzw. EN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
  • Benutzung, Überwachung und Wartung
  • Einweisung in die Prüfung von Leitern und Tritten

Wer hoch hinaus will, der braucht einen sicheren Stand!