Befähigte Person zur Prüfung Leiter & Tritte
Leitern und Tritte sind oft in einem mangelhaften Zustand oder bei unsachgemäßer Nutzung eine große Gefahr. Eine regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person ist Vorschrift (DGUV Information 208-016)!
Wir achten für Sie auf die Einhaltung der Prüfpflichten nach den Bestimmungen des ArbSchG sowie der BetrSichV.
Unsere Schwerpunkte in der Unterweisung Ihre Mitarbeiter:
- Unfallbeispiele, Eingriffsmöglichkeiten der Befähigten Person
- Rechtsgrundlagen für Befähigte Personen bzw. Sachkundige (BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016 (ehem. BGI 694), DGUV Information 201-011 (ehem. BGI 663) autonomes Arbeitsschutzrecht)
- Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung
- Übersicht über Leitern und Tritte nach DIN-Normen bzw. EN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
- Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
- Benutzung, Überwachung und Wartung
- Einweisung in die Prüfung von Leitern und Tritten
Wer hoch hinaus will, der braucht einen sicheren Stand!