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Sachkundiger für Erdbaumaschinen & Flurförderzeuge (Gabelstapler)

Unternehmer und die von ihm beauftragten Personen (Betriebsleiter / Aufsichtsführende) dürfen nur  qualifiziertes Personal einsetzen und mit dem Führen von Erdbaumaschinen beauftragen. Ein Mitarbeiter darf erst eine Erdbaumaschine bedienen, wenn er dafür qualifiziert und maschinenbezogen unterwiesen wurde. Diese Befähigung muss er dem Verantwortlichen nachweisen und dann auch schriftlich beauftragt werden. Eine jährliche Unterweisung  gemäß der DGUV Vorschrift 1 ist auch hier Pflicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe.